
Selbstbehalt von Medikamenten
Information zum differenzierten Selbstbehalt von Medikamenten
Liebe Patientinnen und Patienten
Wir möchten Sie auf die Änderungen beim Selbstbehalt von Arzneimitteln aufmerksam machen. Bisher galt, dass Arzneimittel, die im Vergleich zu anderen Arzneimitteln gleicher Wirkstoffzusammensetzung zu teuer sind, mit einem erhöhten Selbstbehalt von 20% belegt wurden. Am 1. Januar 2024 wurde der Selbstbehalt von gewissen Originalpräparaten auf 40% erhöht.
Wir empfehlen Ihnen auf das gleichwertige Generikum umzustellen um Kosten einzusparen. Wenn immer möglich, bemühen auch wir uns nach Möglichkeit auf ein kostengünstigeres Medikament zu wechseln.
Bitte informieren Sie uns, falls Sie das nicht möchten.
Bei Lieferschwierigkeiten, kann es vorkommen, dass wir auf ein Originalpräparat zurückgreifen müssen, dies sollte jedoch nicht mit Mehrkosten verbunden sein, da es in diesem Fall einen Vermerk auf der Rechnung gibt.
Bei Fragen oder Unklarheiten kommen Sie bitte jederzeit auf uns zu.
Das Team der Gemeinschaftspraxis am Kirchhofplatz